Die örtlich zuständige Katastrophenschutzbehörde des Landesführungsstabes bittet um Kenntnisnahme bezüglich Pelletslagerungen in Kellern bzw. beengten Räumen die vom Hochwasser betroffen waren:
Pelletslagerungen in Kellern bzw. beengten Räumen können in Verbindung mit Wassereintritt durch Quellvorgänge zu einer Gefahr für die Standfestigkeit eines Gebäudes werden. Durch Vernässungsvorgänge wird auch eine maschinelle Absaugung erschwert. Die davon betroffenen Personen sollen sich, wenn eine Gefahr durch Pellets vermutet wird, an die örtliche Einsatzleitung wenden. Anschließend ist unbedingt eine Prüfung durch die Baubehörde (Gemeinde) durchzuführen und gegebenenfalls eine Räumung der Lagerungen anzuordnen.