Österreich ist eine repräsentative Demokratie, das heißt, es werden Repräsentanten gewählt. Diese werden durch freie und geheime Wahlen ermittelt (Art. 26 B-VG). Ein weiteres wichtiges Element ist die direkte Demokratie, die durch Volksbegehren, Volksbefragung und Volksabstimmung gewährleistet wird.
Bundesländer
Österreich besteht aus 9 Bundesländern:
Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Burgenland, Kärnten, Tirol, Vorarlberg.
Alle Bundesländer zusammenbilden den Staat Österreich.
Jedes Bundesland hat eine eigene Landesregierung und auch eigene Behörden.
Teilweise gibt es auch eigene Gesetze und Regelungen.
Gemeinde
Das politische System Österreichs ist in mehrere Ebenen geteilt: Ganz unten steht dabei die Gemeinde als kleinste politische Einheit (die Gemeinde wird manchmal auch als Kommune bezeichnet – daher stammt der Ausdruck Kommunalpolitik). Darüber sind die Länder, der Bund und die EU. Die Bezirke stehen zwischen Gemeinden und Ländern, sind aber keine politische Ebene im engeren Sinn.
In Österreich gibt es 2.095 Gemeinden. Einige sind sehr groß – z.B. Wien, Graz oder Linz; andere sind sehr klein – z.B. Gramais oder Kaisers. Unabhängig von der Größe finden wir aber in allen Gemeinden dieselben Institutionen: Überall gibt es einen Gemeinderat, einen Gemeindevorstand (in Städten Stadtsenat genannt) und einen Bürgermeister oder eine Bürgermeisterin.
Ein Sonderfall sind die insgesamt 15 Statutargemeinden. Diese sind sowohl Gemeinde als auch politischer Bezirk.